Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte

 

Die Haftungslage der Geschäftsleitung wird, durch eine ausufernde Rechtsprechung und eine immer unsauberere Arbeit des Gesetzgebers mehr und mehr zum Vabanque-Spiel der Handelnden. Wirtschafts und steuerstrafrechtliche Themen, sind kaum noch aus den Überlegungen des Tagesgeschäfts wegzudenken, insbesondere in den Fällen der Auslandsberührung. Jede Auslegung des Außensteuerrechtes ist fast immer auch ein verkapptes Steuerdelikt. Die sozialversicherungsrechtliche Verantwortlichkeit führt vermehrt dazu dass jeder für jeden im Vorstand die Verantwortung übernehmen muss, auch außerhalb des eigenen Aufgabenbereichs. Beiräte und Aufsichtsräte sind davon nicht ausgenommen.

Hier die richtigen Konzepte zu finden und Risiko zuvermeiden, war eines der Beratungsziele von GHP  und hat nun auch weiterhin einen intensiven Einfluss auf die Beratungstätigkeit im Aufsichts- und Beiratsbereich.